Kirchgemeinderat Münchenstein

Die Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom Juni 2013 (siehe Landeskirche: www.kathbl.ch) und die Kirchgemeinde-Ordnung vom 22. Juni 2001 der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Münchenstein regeln Zweck, Aufgaben, Pflichten und Rechte und die Organisation des Kirchgemeinderates.

Die Zusammenarbeit mit der Pfarreileitung ist geprägt durch Teamarbeit mit klar definierten Aufgaben und Kompetenzbereichen. Im Sinne unseres Leitbildes sind die Mitglieder des Kirchgemeinderates und die Pfarreileitung offen, auch ausserhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches sich gegenseitig mit Gespräch, Rat und Tat zu unterstützen.
Der Kirchgemeinderat ist organisiert in verschiedene Ressorts mit zugeordneten Funktionen. Die Ressortleiter handeln innerhalb des Kompetenzrahmens eigenverantwortlich und selbstständig. Der Kirchgemeinderat handelt als Kollegialbehörde.

PräsidentBeat Siegfried, Tel. 061 411 06 85, siegfried.beat@gmail.com
Vizepräsidentin
Personalverantwortliche
Angelika Weissen
Angelika Weissen
FinanzverantwortlicheAngelika Weissen a.i.
AktuarinJacqueline Rueff
BauverwalterVaclav Fort
PfarreiheimMichelle Dorn
PfarreileitungPfr. Benedikt Locher