
Der Kirchgemeinderat spielt in der Schweiz eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten auf Gemeindeebene. Die Verfassung der Röm.-Kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft und die Kirchgemeindeordnung der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Münchenstein regeln die Pflichten, Rechte und die Organisation des Kirchgemeinderates. Alle vier Jahre werden die Kirchgemeinderäte für eine Amtszeit derselben Zeitspanne an der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
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